AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verwendung Tank-Chip
der FILLUP Tankstellen GmbH, Molkereistraße 10, 5500 Bischofshofen

I. Allgemeines

• Die Firma FILLUP Tankstellen GmbH, nachstehend kurz FILLUP genannt, gewährt dem Kunden bargeldlos mit dem FILLUP Tankchip Treibstoff an allen FILLUP Tankstellen Stationen zu beziehen.
• Alle Angebote sind freibleibend.
• Rechtsgeschäftliche Erklärungen unsererseits bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
• FILLUP ist nicht verpflichtet, den Tank des Kunden auf dessen Eignung, Fassungsvermögen und Inhalt zu prüfen.
• Der Kunde hat keine Abnahmeverpflichtung, die Lieferfähigkeit seitens FILLUP kann von marktbeeinflußenden Faktoren abhängig sein. Es besteht auch keine Lieferverpflichtung seitens FILLUP.
• Aus Sicherheitsgründen sind unsere Tankstellen videoüberwacht. Die Verwendung ist nur betriebsintern möglich und für Dritte ausgeschlossen.

II. Tankchipverwendung

• Der Kunde erhält von FILLUP pro Fahrzeug einen Tankchip. Zur Benützung der Tankanlage ist nur der Kunde, oder ein von ihm ausdrücklich Bevollmächtigter berechtigt. Gibt der Tankkunde den Chip unter Vollmachtserteilung an Dritte weiter, so verpflichtet er sich, den Inhalt dieser Bedienungsanleitung und AGB dem Dritten zur Kenntnis zu bringen bzw. haftet er für alle Folgen des Zuwiderhandels gegen diese Verpflichtung.
• Die Übergabe des Tankchips erfolgt gegen einen Einsatz von 15,– Euro. Dieser Betrag wird nach Beendigung der Geschäftsverbindung dem Kunden rückerstattet, sofern er nicht zur Deckung allfälliger Ansprüche von FILLUP erforderlich ist.
• Der Chip hat einen 4-stelligen PIN-Code, welcher unbedingt geheim zu halten ist und nur zur Benutzung des Tankchips berechtigter Personen mitgeteilt werden darf. Der Kunde kann den PIN frei wählen. Verzichtet ein Kunde auf einen PIN haftet ausschließlich der Kunde bei Missbrauch. FILLUP empfiehlt ausdrücklich einen PIN. Der PIN darf nicht gemeinsam mit dem Tankchip aufbewahrt werden. Der Tankchip ist sorgfältig aufzubewahren, so dass dieser nicht in Hände Dritter gelangen kann. Er darf insbesondere nicht im Fahrzeug unbeaufsichtigt aufbewahrt werden. Unbrauchbare Tankchips sind an FILLUP zu retournieren.
• Die Haftung für missbräuchliche Verwendung liegt beim Kunden. Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung ist der Inhaber unverzüglich verpflichtet FILLUP unter Tel. 06462/3155 oder info@fillup.at zu verständigen und den Chip sperren zu lassen. Der Tankchip wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten gesperrt. Alle damit verbunden Folgen durch Abhandenkommen, missbräuchlicher Verwendung trägt der Kunde, sollte dies mittels der Videoüberwachung nicht aufgeklärt werden kann.
• FILLUP kann die Ausstellung eines Tankchips jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern.
• FILLUP behält sich vor, den Tankchip jederzeit ohne Angaben von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist einzuziehen oder zu sperren, dies insbesondere im Falle des Missbrauchs, oder in jeglichen Fällen der Verletzung von Vertragsverpflichtungen im Rahmen der Geschäftsverbindung.
• FILLUP ist jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Berechtigung der Tankungen zu überprüfen.
• Der Kunde hat vor Verlassen der Tankstelle die Richtigkeit der Tankung mittels Beleges zu überprüfen. Für Eingabefehler mit daraus resultierender Fehltankung wird keine Haftung übernommen.
• Die Beendigung der Geschäftsverbindung kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen erfolgen, der Tankchip ist unverzüglich an FILLUP zu retournieren.

III. Bezahlung

• Der Rechnungsbetrag wird 14-tägig oder monatlich oder sonstig vereinbarter Zahlungsbedingungen vom Girokonto des Kunden abgebucht. Der Kunde verpflichtet sich rechtzeitig für entsprechende Kontodeckung zu sorgen. Wird eine Abbuchung, aus welchen Gründen auch immer, von Ihrer Bank rückgeleitet oder der Rechnungsbetrag nicht termingerecht bezahlt, wird der Tankchip gesperrt. Sämtliche daraus resultierenden Kosten und Bankspesen trägt der Kunde. FILLUP verrechnet zusätzliche zu den Bankspesen Mahngebühren in der Höhe von 18,– Euro.
• Änderungen sämtlicher Kundendaten, insbesondere die Bankverbindung sind unverzüglich zu melden.
• Einwendungen bezüglich der Rechnungen müssen binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum erhoben werden.
• FILLUP ist berechtigt entsprechende Sicherheiten (Bankgarantie) zu verlangen.
• Dem Kunden und seinen Bevollmächtigen ist die weitere Nutzung des Tankchips untersagt, wenn er erkennen kann, dass die Rechnungen bei Fälligkeit nicht bezahlt werden können.
• Preise und Rabatte freibleibend. Änderungen sind FILLUP ohne Vorankündigung jederzeit vorbehalten.
• Sie werden in Kenntnis gesetzt, dass Ihre angegebenen Antrags-/Auftragsdaten an die CRIF GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien zur Prüfung Ihrer Identität bzw. Bonität übermittelt werden. Nähere Informationen finden Sie unter www.crif.at. Wir weisen Sie darauf hin, dass Zahlungserfahrungsdaten über unbestrittene und nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen sowie Adressdaten an CRIF GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien, zur rechtmäßigen Verwendung im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung gemäß §§ 151 (Adressverlag), 152 (Auskunftei über Kreditverhältnisse) und 153 (Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und EDV Technik) der Gewerbeordnung 1994 übermittelt werden. CRIF wird weiters zur Prüfung der Identität und Bonität verwendet. Nähere Informationen finden Sie unter www.crif.at.

IV. Betriebsbedingungen

• Personen unter 18 Jahren ist die Bedienung, sowie das Tanken an der Tankanlage untersagt.
• Der Fahrzeugmotor ist abzustellen und das Fahrzeug gegen Abrollen zu sichern.
• Das Telefonieren mit Mobiltelefonen während des Tankens ist untersagt.
• Die an der Tankstelle angebrachten Bedienungsbedingungen bzw. Anzeigen am Display des Tankautomaten sind unbedingt einzuhalten.
• Rauchen, offenes Licht und Hantieren mit offenem Feuer im Tankstellenbereich ist strengstens verboten. Im Brandfall oder bei Brandgefahr sind die im Tankstellenbereich angebrachten Feuerlöscher zu benützen und die Feuerwehr zu verständigen.
• Allenfalls ausgelaufener Treibstoff ist sofort mit dem dafür bereitgehaltenen Ölbindemittel zu binden.
• Bei Wahl einer falschen Zapfsäule ist der Zapfhahn abzunehmen, und nachdem der Motor angelaufen ist, wieder einzuhängen. Doppelfreischaltungen, die zu einer Tankung Dritter führen, können nicht rückerstattet werden.

V. Gültigkeit

• FILLUP ist berechtigt, einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nach Mitteilung an den Kunden zu ändern. Nach Änderung akzeptiert der Kunde diese durch erneutes Verwenden des Tankchips.
• Als ausschließlicher Gerichtsstand wird unabhängig von der Höhe des Streitwertes die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes St.Johann im Pongau ausdrücklich vereinbart und anerkannt. Ist der Kunde Verbraucher iSd KSchG und hat dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder ist er im Inland beschäftigt, kann eine Klage gegen ihn nur bei dem Gericht erfolgen, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.

Stand: Februar 2020